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Mietbedingungen

Mietbedingungen für Selbstfahrer:

Voraussetzungen:
Das Mindestalter des Mieters muss 21 Jahre sein. Der Mieter muss mind. 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Mietdauer: 1 Tag entspricht 24 Stunden. 3 Werktage von Montag bis Donnerstag - Wochenende von Freitag bis Montag. Längere Vermietung eines Fahrzeugs auf Anfrage. Bei Zeitüberschreitung wird der Tagestarif zusätzlich berechnet. Die Reservierung muss min. 1 Woche vor Mietbeginn schriftlich erfolgen.

Mietpreis: Im Mietpreis enthalten ist die Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung entspricht der Kaution.

Haftung: Keine Haftungsbeschränkung oder Befreiung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht.

Zahlungsbedingungen: Die voraussichtlichen Mietkosten sowie die Kaution sind bar bzw. per Scheck zu bezahlen. Eine genaue Abrechnung erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs. Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters.


Mietbedingungen für Chauffeurfahrzeuge:

Das Fahrzeug darf vom Mieter selbst nicht geführt werden, es darf nur einer vom Vermieter ausdrücklich autorisierten Person geführt werden.

Für den Fall des Transports des Fahrzeugs darf das Fahrzeug nur von einem vom Vermieter genannten Spediteur transportiert werden.

Im Mietpreis sind Grundreinigung und Benzinkosten enthalten.

Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Hiervon ausgenommen sind technische Mängel am Fahrzeug, die während der Mietzeit aufgetreten sind. Der Mieter haftet für alle von Ihm oder den Fahrgästen schuldhaft verursachten Schäden. Er haftet ebenso für alle Folgeschäden bei angebrachter Werbung, Beschriftungen und Dekorationen o.ä.

Bei Abschluss des Vertrages sind 100% des Mietpreises bis spätestens 2 Wochen vor Antritt der Fahrt zu zahlen.

Sollte das Fahrzeug aus Gründen, die dem Vermieter nicht als Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können, aus technischen Gründen nicht zum vorgesehenen Termin zum Einsatz kommen können, so ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.


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